Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Türkei - die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. im vereinfachten Verfahren - der Zoll informiert über Änderungen bei der Ausfertigung.

Türkei: Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.

Ausfertigung von Duplikaten von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. im vereinfachten Verfahren.

Nach Abstimmung mit der EU-Kommission hat die Zollverwaltung darauf hingewiesen, dass Duplikate der Warenverkehrsbescheinigungen A.TR auch im vereinfachten Verfahren von einem ermächtigten Ausführer ausgefertigt werden dürfen.

Was ist eine A.TR.
Der gewerbliche Warenverkehr (nicht Agrar- und EGKS-Waren) mit der Türkei wird von der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. begleitet. Die A.TR. darf nur verwendet werden, wenn sich die Waren im freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden und unmittelbar aus einem Mitgliedstaat in die Türkei oder aus der Türkei in einen EU-Mitgliedstaat befördert werden.

Weitere Themen

außenwirtschaftsforum-2024-der-ihk-ostwestfalen-mit-jörn-wahl-schwentker-armin-laschet-petra-pigerl-radtke-und-goetz-doermann
Allgemein

Außenwirtschaftsforum der IHK Ostwestfalen blickt auf USA vor der Wahl

Kamala Harris oder Donald Trump, Demokraten oder Republikaner – die bevorstehende Richtungsentscheidung durch die Präsidentschaftswahl in den USA wird auch in der ostwestfälischen Wirtschaft mit großem Interesse beobachtet. Wie sich die Zukunft der transatlantischen Beziehung entwickeln kann, haben Experten und Unternehmer beim 30. Außenwirtschaftsforum der IHK Ostwestfalen beleuchtet.

weiterlesen