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Einladung zur Online-Befragung des BALM zur Situation im Kombinierten Verkehr

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen einer breitangelegten Online-Befragung die Situation im Kombinierten Verkehr, Gründe für und gegen dessen Nutzung in der Praxis sowie Verbesserungsbedarfe. Die Befragung richtet sich an alle Unternehmen der deutschen Transport- und Logistikwirtschaft sowie der Verladenden Wirtschaft. Anhand der Ergebnisse der Befragung wird das BALM einen Sonderbericht erstellen und veröffentlichen.

Die Befragung kann seit heute unter folgendem Link aufgerufen werden: https://survey.balm.bund.de/limesurvey/index.php/220824?lang=de

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Befragung.

Die Teilnahme nimmt etwa 10 Minuten in Anspruch. Die Angaben werden selbstverständlich anonym behandelt. Weitere Informationen zur Online-Befragung erhalten Sie auf der BALM-Homepage unter https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Standardartikel_Buehne/2024/Umfrage_kombinierter_Verkehr.html .

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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