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Deutscher Fachkräftepreis 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sucht besondere Ideen zur Fachkräftesicherung aus
der gesamten Republik. Aufgerufen sind alle Unternehmen, Institutionen und Netzwerke mit
innovativen und nachhaltigen Lösungen zur Fachkräftesicherung. Machen Sie mit!

Mit dem Deutschen Fachkräftepreis macht die Bundesregierung vorbildliche Lösungen sichtbar und
zeichnet die erfolgreichsten Strategien aus. Dabei geht es z.B. um neu gedachte Ausbildungen,
zukunftssichernde Weiterbildungen, nachhaltige Arbeitsmarktintegration zugewanderter Fachkräfte,
smarte Digitalansätze oder eine motivierende Arbeitskultur.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen, Netzwerk oder Ihrer Institution eine geniale Idee zur
Fachkräftesicherung umgesetzt haben, bewerben Sie sich bis zum 23. September für den Deutschen
Fachkräftepreis in einer der sieben Kategorien. Die erfolgreichsten Ansätze werden am 25. Februar
2025 in Berlin ausgezeichnet.

Weitere Informationen und die Bewerbungsmöglichkeit finden sich unter

www.Deutscher-Fachkräftepreis.de

 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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