Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Das Foto symbolisiert Job und Familie. Es ist ein Monitor und eine Tastatur zu sehen, auf der ein Kuscheltier liegt. Daneben liegt ein kleiner Ball, ein Butterbrot und eine Tasse.

Jetzt teilnehmen: „Familienfreundliche Arbeitgeber: Die Attraktivitätsstudie“ bis zum 19.07.2024

Die Attraktivität von Arbeitgebern ist in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels ein zentrales Thema. Im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesfamilienministeriums hat die Prognos AG die repräsentative Studie „Familienfreundliche Arbeitgeber: Die Attraktivitätsstudie“ erstellt. Diese Studie untersucht, welche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Eltern und Pflegenden besonders wichtig sind und was aus ihrer Sicht Arbeitgeberattraktivität ausmacht.

Nun soll im Rahmen einer weiteren Befragung Ihre wertvolle Unternehmensperspektive eingeholt werden. Folgendes möchten die Autoren von Prognos von Ihnen erfahren:

  • Was verstehen Sie unter Arbeitgeberattraktivität für Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen?
  • Wie berücksichtigen Sie in Ihrem Unternehmen die Vereinbarkeitsbedürfnisse Ihrer Beschäftigten?
  • Welche Erfahrungen haben Sie bisher gemacht?

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym – es werden keine persönlichen Daten wie Namen, Adressen oder Telefonnummern erfasst, sodass keine Rückschlüsse auf die Unternehmen möglich sind.

Mit der Teilnahme können Unternehmen nicht nur wertvolle Einblicke gewinnen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten. Die Befragung dauert etwa 10 Minuten und kann über diesen Link bis zum 19.07.2024 aufgerufen werden: https://link.prognos.com/befragung-vereinbarkeit.

Quelle: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“, Berlin

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen