Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die betrieblichen Bedarfe im industrienahen kaufmännischen Fortbildungsbereich.
Es gibt Überlegungen, die vier Fortbildungen
- Industriefachwirt/-in
- Wirtschaftsfachwirt/-in
- Technische/-r Fachwirt/-in
- Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation
umfassend zu modernisieren und zu einem neuen Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional“[1] zusammenzuführen. Zusätzlich sollen mehrere Abschlüsse mit den Bezeichnungen „Geprüfte/-r Berufsspezialist-/in“[2] jeweils vertieft für einen spezifischen Bereich (z. B. „für Vertrieb“, „für Produktion/Technik“) eingeführt werden. Diese sollen vollständig auf den Abschluss Bachelor Professional anrechenbar sein.
Entscheidend für die Entwicklung eines solchen integrierenden, zweistufigen Fortbildungskonzeptes sind jedoch die betrieblichen Bedarfe und Anforderungen. Für eine fundierte Bewertung ist es wichtig, viele Hinweise und Einschätzungen aus der betrieblichen Praxis einzubinden, um die Fortbildungen bedarfsgerecht auszugestalten. Zu diesem Zweck wurde ein Onlinefragebogen entwickelt, über den Vertreter/innen aus Unternehmen, vor allem Personalverantwortliche in Personalabteilungen und Führungskräfte in den Fachbereichen, ihre betrieblichen Erfahrungen Interessen einbringen können. Die Befragung dauert ca. 15 Minuten und ist bis zum 2. Juli über den nachfolgenden Link abrufbar:
https://survey.bibb.de/index.php/887863
Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!
Rückfragen zum Projekt können Sie gerne richten an:
Gabriele Jordanski, jordanski@bibb.de oder Tel.: 0228/ 107-1772
Dr. Hanne Mottweiler, mottweiler@bibb.de oder Tel. 0228/107
Weitere Informationen zum Projekt:
https://www.bibb.de/dienst/dapro/de/index_dapro.php/detail/2.2.405
[1] „Bachelor Professional“ wurde 2020 mit der Novelle des Berufsbildungsgesetztes im §53c als eine neue Abschlussbezeichnung für einen Abschluss der höherqualifizierenden Berufsbildung auf der Fachwirt- bzw. Meisterebene eingeführt. Der Abschluss soll befähigen Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und ausgeführt werden, wie auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden.
[2] „Geprüft/e Berufsspezialist/in“ wurde 2020 mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes im §53b als eine neue Abschlussbezeichnung für einen Abschluss der höherqualifizierenden Berufsbildung auf der Fachberater- bzw. Servicetechnikerebene eingeführt. Der Abschluss soll Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Berufsausbildung vertiefen und die berufliche Handlungsfähigkeit um neue Kompetenzen ergänzen.