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Sprechblase mit dem Wort Webinar.

Einladung: Machen.Sparen.Profitieren Webinarreihe: Energiemanagement

Mit dem Energieeffizienzgesetz hat das betriebliche Energiemanagement im Herbst 2023 einen neuen rechtlichen Rahmen bekommen. Es bringt eine Reihe neuer Pflichten und Anforderungen für Unternehmen mit sich – ab bestimmten Verbräuchen müssen Energiemanagementsysteme eingeführt, Maßnahmenpläne zur Energieeinsparung erarbeitet und Abwärmepotenziale dokumentiert werden. Die bisher schon bestehende Energieauditpflicht nach dem EDL-G soll überarbeitet und an bestimmte Energieverbräuche gekoppelt werden. Und auch für das Energieeffizienzgesetz sind erste Überarbeitungen vorgesehen.

Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz organisiert die DIHK im Rahmen der Kampagne #machen.sparen.profitieren. eine Webinarreihe zum Energiemanagement. Dabei stellen wir Ihnen die geplanten Änderungen an EDL-G und EnEfG vor. Wir beschäftigen uns mit den zugelassenen Effizienzsystemen ISO 50001 sowie EMAS und thematisieren die DIN EN 17463 (ValERI), die sowohl in EDL-G als auch EnEfG normative Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen ist.

Ab dem 18.06, immer dienstags früh 9.00 Uhr, informieren wir Sie in 45 min. zu den einzelnen Themen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Hiermit laden wir Sie herzlich zu unseren drei Webinar-Terminen ein:

Neuigkeiten zu EDL-G und EnEfG, 18.06.2024 
Dr. Ron Lipka, BMWK

https://event.dihk.de/machensparenprofitierenneuigkeitenzuedlgundenefg


Vergleich Effizienzsysteme (16247, 50001, EMAS und ggf. 50005), 25.06.2024 
Jochen Buser, GutCert 

https://event.dihk.de/machensparenprofitierenvergleicheffizienzsysteme

 

ValERI (17463), 02.07.2024
Prof. Ulrich Nissen, HS Niederrhein

https://event.dihk.de/machensparenprofitierenvaleri17463

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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