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Vom For­schungs­pro­jekt zum Start-up: KI-Markt­platz op­ti­miert Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se

Produktionszeiten verringern, Kosten sparen und Fehler identifizieren – künstliche Intelligenz (KI) ist ein wichtiger Schlüssel in der Produktentstehung. Um Anwender*innen, Anbieter*innen und Expert*innen für KI zusammenzubringen, haben achtzehn Partner*innen aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen des Forschungsprojekts „KI-Marktplatz“ eine digitale Plattform entwickelt. Während der dreijährigen Projektlaufzeit konnten bereits zahlreiche Lösungen für konkrete Industrieanwendungen erarbeitet werden. Jetzt ist aus dem Vorhaben, an dem das Heinz Nixdorf Institut der Universität Paderborn federführend beteiligt war, ein digitales Start-up entstanden, das Unternehmen in ganz Deutschland ab sofort einen einfachen Zugang zu KI-Anwendungen von Drittanbietern ermöglicht.

Innerhalb der dreijährigen Projektlaufzeit konnten die Wissenschaftler*innen mit der Plattform bereits einige Pilotprojekte erfolgreich umsetzen. Für den international tätigen Landmaschinenhersteller „CLAAS“ ist beispielsweise eine Wissensdatenbank entstanden, mit der gleiche und ähnliche Bauteile im Bestand gefunden werden können. Vor dem Hintergrund stetig steigender Produktkomplexität und Variantenvielfalt bietet die Wiederverwendung von Bauteilen eine wichtige Möglichkeit, um Fertigungs-, Entwicklungs- und Lagerkosten zu sparen. Der Geldautomatenhersteller „Diebold Nixdorf“ konnte durch das Projekt u. a. die Bearbeitungszeit von Servicefällen reduzieren, da die KI die Ursache einer Störung lokalisiert, bevor überhaupt Techniker*innen am Gerät eintreffen.

Weitere Informationen finde Sie HIER im Presseportal der Universität Paderborn.

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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