Künftig sollen auch kleine und mittelständische Gemeinwohl-Unternehmen von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögen profitieren können. Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 entsprechend erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet.
Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.