Auf dem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlenstoffdioxid zu erkennen.

CBAM-Berichtspflichten: Abfrage bei Lieferanten und Datenmeldung vereinfachen

Donnerstag, 23. Mai 2024, 10:30 – 12:00 Uhr – Online

Für den neu eingeführten CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) müssen quartalsweise Daten der importierten unter das CBAM-Regime fallenden Produkte abgegeben werden. Noch dürfen hierfür Standardwerte verwendet werden. Ab dem 3. Quartal sind aber „reale“ Emissionswerte zu hinterlegen. Doch die Ansprache der Lieferanten in Drittstaaten ist schwierig, die Eingabe in das EU-CBAM-Übergangsregister aufwändig. Wie kann der Prozess vereinfacht werden? Hendrik Schuldt, Geschäftsführer bei der carboneer GmbH (Berlin), hat in den vergangenen Monaten diverse Kunden bei der Erfüllung der Berichtspflichten erfolgreich unterstützt. Hendrik Schuldt wird Möglichkeiten zur einfacheren Datensammlung und -weitergabe vorstellen.

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Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

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