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Fremdbestandteile in Gärresten sollen beschränkt werden

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Düngemittelverordnung in die Verbändeanhörung gegeben. Danach sollen Verpackungsbestandteile wie Altpapier, Steine, Glas, Metall, Karton, Kunststoffe in Komposten oder Gärresten beschränkt werden. Die neuen Anforderungen würden direkt insbesondere Entsorgungsunternehmen, Kompostierungs- und Biogasanlagenbetreiber betreffen, in denen organische Abfälle aus Haushalten, Handel, Kantinen oder der Lebensmittelindustrie verwertet werden.

Um den Fremdbestandteil in Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen und Kultursubstraten (Verwertungswege von Kompost und Gärresten) zu reduzieren, schlägt das BMEL unter anderem zwei Änderungen vor:

  1. In § 3 Absatz 1 Nr. 4 soll die Bezugsgröße der Fremdbestandteile von Altpapier, Karton, Glas, Metall und Kunststoffen zukünftig über einen Siebdurchgang von 1 mm statt bisher 2 mm erfolgen.
  2. In Anlage 2 Tabelle 8 soll folgender Zusatz aufgenommen werden: „Verpackungen oder Verpackungsbestandteile sind im Fall einer Kompostierung oder Vergärung von Bioabfällen vor dem Kompostierungs- oder Vergärungsprozess von den Bioabfällen zu trennen und dürfen unbeschadet des Satzes 2 nicht in den Komposten oder Gärresten enthalten sein.“ Der Satz 2 besagt, dass diese Fremdbestandteile “Nur unvermeidbare Anteile im Rahmen der Verwertung von Stoffen nach Tabelle 7 (bspw. organische Abfälle)“ enthalten dürfen.

In seiner Stellungnahme unterstützt der DIHK das Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Fremdbestandteile in Kompost und Gärresten zu reduzieren. Viele Unternehmen erhoffen sich von einer gesetzlichen Festlegung von Qualitätsstandards bessere Wettbewerbsbedingungen im Düngemittelmarkt. Gleichzeitig erwarten die aus der Entsorgungs-, Energie und Recyclingwirtschaft befragten Unternehmen allerdings Kostensteigerungen durch technischen Anpassungsbedarf und Untersuchungsaufwand. Dies würde Teile der organischen Abfallmengen der Kompostierung oder Vergärung entziehen und die Entsorgungskosten organischer Abfälle insgesamt erhöhen.

Die mit den geplanten Regelungen verbundenen Risiken berücksichtigt der Verordnungsentwurf kaum. Der DIHK setzt sich deshalb für eine gründliche Prüfung und Überarbeitung des Referentenentwurfs ein.

Insbesondere in folgenden Punkten sehen wir Verbesserungsbedarf:

  1. Der Erfüllungsaufwand und die Begründung des Referentenentwurfs sollten die Kostensteigerungen und damit verbundene Mengenstromverschiebungen bei der Verwertung biogener Abfälle ausweisen. Das Ziel der Reduzierung von Mikroplastik in Düngemitteln sollten dabei mit den Zielen einer hochwertigen und effizienten Verwertung von Bioabfällen abgewogen werden.
  2. Die Änderung des Siebdurchgangs von 2 auf 1 mm sollte zuvor auf die oben beschriebenen Auswirkungen hin untersucht werden. Für die Anpassung der Untersuchungsmethode und Anlagentechnik sollte ein ausreichender Übergangszeitraum von mindestens 2 Jahren eingeräumt werden.

Die Vorgabe zur Entfernung von Verpackungen sollte technologieoffen, sowohl vor als auch nach der Vergärung oder Kompostierung, stattfinden können. Eine händische Trennung von Verpackungen aus Bioabfällen sollte nicht verlangt werden.

Quelle: DIHK

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