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Nachrüstung: Richtlinien für Nutzfahrzeuge und Diesel-Pkw veröffentlicht

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat Ende 2018 drei Richtlinien zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen veröffentlicht. Die beiden Förderrichtlinien für die Nachrüstung von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen (2,8 – 7,5 t) stellen 333 Millionen Euro bereit. Die Richtlinie für die Nachrüstung von Diesel-Pkw regelt die Zulassungsbedingungen von Nachrüstsystemen.

Die Förderrichtlinien traten am 1. Januar 2019 in Kraft und werden bis Ende 2020 laufen. Vor der Beantragung sollten Unternehmen das Vorliegen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für ihr Fahrzeugmodell beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) prüfen. Mit ersten so zugelassenen Nachrüstsystemen wird erst im Laufe des Jahres 2019 gerechnet.

Die Förderrichtlinie stellt insgesamt 333 Millionen Euro Fördervolumen bereit. Anspruchsberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 – 7,5 t. Ihr Firmensitz muss in einer Stadt mit Grenzwertüberschreitung oder in einem benachbarten Landkreis liegen. Ebenfalls förderberechtigt sind Unternehmen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 25 Prozent in einer solchen Stadt.

Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt höchstens 60 Prozent der Umrüstungskosten für kleine (40 Prozent für große und 50 Prozent für mittlere) Unternehmen. Für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5 t) sind Zuschüsse von höchstens 3.800 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Mai 2019 und höchstens 3.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Juni 2019 möglich. Die Umrüstung schwerer Nutzfahrzeuge wird auf 5.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Mai und 4.000 Euro pro Fahrzeug bis 1. Juni beschränkt. Zusätzlich zu diesen Programmen fördert das BMVI die Nachrüstung von Bussen und schweren Kommunalfahrzeugen. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen stellt Formblätter und Informationen zur Antragsstellung für diese Programme bereit.

Förderfähig über diese Programme sind nur NOx-Minderungssysteme mit ABE. Mit Stand 02.01.2019 listet das KBA 11 solcher Minderungssysteme für Busse. Für schwere und leichte Nutzfahrzeuge wird erst im Laufe des Jahre 2019 mit solchen zugelassenen Systemen gerechnet.

Die ebenfalls Ende 2018 veröffentlichten technischen Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme für Pkw sind dagegen keine Förderrichtlinie. Sie werden allerdings die Voraussetzungen für die Zulassung von Nachrüstsystemen für Diesel-Pkw mit Euro 4 und Euro 5 Abgasnorm definieren. Die Bundesregierung plant, nachgerüstete Fahrzeuge dieser Abgasnorm von Fahrverboten auszunehmen. In welchem Umfang dies möglich sein wird und welche Kosten auf Unternehmen mit diesen Fahrzeugen zukommen, ist derzeit nicht abschätzbar. Einige Hersteller von Nachrüstsystemen haben angekündigt, entsprechende Lösungen anbieten zu wollen.

Quelle: DIHK

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