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Energiewende in der Industrie – Tag der nachhaltigen Unternehmen

Grüner Wasserstoff gehört zu den großen Versprechungen in der Energiewende. Zurecht? Darüber ist beim Tag der nachhaltigen Unternehmen diskutiert worden. Zum 6. Mal wurde die Veranstaltung gemeinsam von der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, dem KlimaWoche Bielefeld e.V. und der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld ausgerichtet worden. Thema in diesem Jahr: „Intelligente Energiesysteme für Gewerbe und Industrie“.

Energiewende: Intelligente Energiesysteme sind Wegbereiter

Intelligente Energiesysteme sind Wegbereiter für eine nachhaltige und effiziente Energiezukunft. Durch die Integration von fortschrittlichen Technologien ermöglichen sie eine flexible und optimierte Energieverwaltung. Neben der Steigerung der Effizienz und Zuverlässigkeit der Energieversorgung, leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum globalen Klimaschutz. Intelligente Energiesysteme spielen somit eine zentrale Rolle bei der Schaffung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Energieinfrastruktur für die Zukunft.

Regionale Akteure präsentierten nachhaltige Lösungsansätze

Mit der von Jens Ohlemeyer moderierten Veranstaltung haben die drei Gastgeber den Teilnehmern eine Plattform geboten, um sich mit regionalen und relevanten Akteuren zu vernetzen, Ideen auszutauschen und gemeinsam nachhaltige Lösungsansätze zu besprechen. Ulrich Ulmer, Professor für Wasserstoffinfrastruktur an der Technischen Hochschule Nürnberg, hat in einer spannenden Keynote die thematische Grundlage für die zukünftige Nutzung von Wasserstoff gelegt und Wege aufgezeigt, wie Dekarbonisierung erfolgreich umgesetzt werden kann.

Best-Practice-Talk mit erfolgreichen Praxisbeispielen

Im anschließenden Best-Practice-Talk haben unsere Referenten erfolgreiche Beispiele aus der Praxis präsentiert: Wie sie Energie einsparen, die Energieeffizienz in ihren Unternehmen steigern, Energie speichern und regenerative Energien im Betrieb ausbauen. „Wir sind mit dem Verlauf des diesjährigen Tags der nachhaltigen Unternehmen sehr zufrieden. Die inhaltlichen Beiträge waren überzeugend und haben den Teilnehmenden wichtige Anregungen für ihre unternehmerische Praxis gegeben“, sagt Ulrich Tepper, stellvertretender Geschäftsführer der IHK Ostwestfalen.

Diese Referenten waren dabei

Bereichert haben die Veranstaltung mit ihren Vorträgen:
  • Dr. Maik Schlickel (nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG) „Energiegewinnung und -rückgewinnung für die Produktion bei den nobilia-Werken“
  • Dr. Nils Leusel-Lange (Bielefeld Netz GmbH) „Kupfer oder Intelligenz – Wie meistern wir den Umbau der Strom-Verteilnetze?“
  • Markus Blick (Area Manager – Tesvolt AG) „Tesvolt, die Schnittstelle zwischen Erzeugung und Verbrauch, Innovative Energiespeichersysteme für Gewerbe und Industrie – Erzeugen und Speichern ohne CO²“
  • Cedric Heiden (Ingenieurbüro Becker und Henze GmbH & Co. KG) „Geothermie – Chancen, Risiken und Machbarkeit am Beispiel Alanbrooke Quartier-Paderborn“
  • Siegbert Geldner und Ralf Westermann  (Craemer GmbH) „Industrielle Eigenstromversorgung mit erneuerbaren Energien“
 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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