Einladung zum Webinar vom DIHK am 21.03.2024 von 13:00 bis 14:00 Uhr. Es geht dabei um die Erfüllung der Berichtspflichten zum CO2-Grenzausgleich. Es soll einen umfassenden Überblick über die CBAM-Anforderungen geben. Zudem soll über die ersten Erfahrungen berichtet und ein Blick in die Zukunft geworfen werden.
Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft. Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren, sind zur Berichterstattung verpflichtet. Der erste Quartalsbericht zu den Emissionen aus der Produktion dieser Güter sollte eigentlich bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden, durfte jedoch aufgrund technischer Schwierigkeiten der Meldeportale verspätet eingereicht werden.
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Quelle: DIHK