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Der Gründungswettbewerb „Digitale Innovationen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist einer der größten, erfolgreichsten und ältesten Wettbewerbe für Start-ups in Deutschland

Gründungswettbewerb „Digitale Innovationen“ – jetzt bewerben!

Der Gründungswettbewerb „Digitale Innovationen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist einer der größten, erfolgreichsten und ältesten Wettbewerbe für Start-ups in Deutschland. Seit 1997 wurden bereits 500 Start-ups ausgezeichnet. Der Bewerbungszeitraum für die Sommerrunde 2024 läuft vom 15.01.2024 bis zum 27. März 2024 (18:00 Uhr).

Der „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ richtet sich an Gründungsinteressierte und junge Start-ups mit innovativen Geschäftsideen im IKT-Umfeld. Willkommen sind Ideen aus allen denkbaren Anwendungsbereichen. Dazu gehören etwa die Energiewirtschaft, das Gesundheitswesen, die IT- und Datenwirtschaft, das produzierende Gewerbe, der Mobilitätssektor, die Agrarbranche, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Schule und Bildung.

In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungsideen mit jeweils 32.000 Euro ausgezeichnet. Das Preisgeld dient als Startkapital für die Unternehmensgründung. Darüber hinaus werden bis zu 15 weitere Ideen mit Geldpreisen von jeweils 7.000 Euro ausgezeichnet. Außerdem gibt es pro Wettbewerbsrunde einen mit 10.000 Euro dotierten Sonderpreis, der thematisch auf die Digitalen Agenda der Bundesregierung aufsetzt.

Alle Teilnehmenden erhalten ein schriftliches Feedback zu ihrer Gründungsidee, in der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken aufgezeigt und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung gegeben werden. Die Preisträgerinnen und Preisträger profitieren darüber hinaus von einem umfangreichen Angebot aus Coaching, Mentoring und Vernetzungsaktivitäten

Weitere Infos hier

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Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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