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Stadt Bielefeld: Termine Ausländerbehörde

Die Stadt Bielefeld informiert über ein besonderes Dienstleistungsangebot, das speziell auf Fachkräfte und ihre Familienangehörigen zugeschnitten ist.

Seit November besteht die Möglichkeit, individuelle Termine mit der Ausländerbehörde Bielefeld zu vereinbaren. Fachkräfte können dies unter der E-Mail-Adresse fachkraefte@bielefeld.de in Anspruch nehmen. Um den Prozess zu erleichtern, erfolgt die Prüfung der Unterlagen vorab per E-Mail. Hierfür wurde die Terminbuchungsseite um den Punkt „Blue Card / Fachkräfte“ erweitert und zusätzliche Informationen zur individuellen Terminbuchung bereitgestellt.

Unternehmen, die Fachkräfte nach Deutschland holen möchten können zusätzlich den Quick-Check auf make-it-in-germany.com nutzten. Dort erhalten Arbeitgebende detaillierte Informationen zur Einreise und zum Visumverfahren. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren können Sie bei der Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFE) online starten.

Weitere Informationen finden Sie auf:  www.bielefeld.de

 

 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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