Hiermit möchten wir Sie auf zwei gemeinsame Veranstaltungen der beiden IHKs in Ostwestfalen-Lippe am 02.02.24 und 20.02.2024 aufmerksam machen.
Worum geht es?
Im Geschäftsjahr 2025 müssen viele Unternehmen in Europa erstmals strukturiert, einheitlich und umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, ihre Ziele und Maßnahmen sowie über Auswirkungen und Chancen der Unternehmensaktivitäten berichten. Das fordert die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).
Ein zentrales Element der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Jedes Unternehmen muss sich fragen, welchen Einfluss die eigene Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsthemen hat und wie sich z. B. der Klimawandel, Veränderungen der Biodiversität oder die Verfügbarkeit von Wasser auf Standorte sowie das Geschäftsmodell des Unternehmens auswirken. Wie führt man eine Wesentlichkeitsanalyse durch, welche Vorgaben gibt es und wie bewertet man die Ergebnisse? Und wie fügt sich die Wesentlichkeitsbewertung in eine anschließende Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD-Berichtspflicht ein?
Die Präsenzveranstaltung wird am 02.02.2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr zum Thema: „Wesentlichkeitsanalyse praktisch umsetzen: Das Fundament für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD“ in der IHK Detmold stattfinden. Wir freuen uns, dass sich die Böllhoff-Gruppe mit einem praktischen Beispiel einbringt. Eine Anmeldung ist unter folgendem Link möglich: https://www.ihk.de/lippe-detmold/system/vstdetail-antrago/5374616/14489?terminId=14489
Das Webinar findet am 20.02.2024 von 14:00 bis 15:30 via Microsoft Teams zum Thema „CSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse: Prozess, Umsetzung, Integration“ statt. Stefan Henkelmann, Nachhaltigkeitsexperte bei CONSUST, zeigt, wie Sie die Anforderungen in der Praxis umsetzen können. Die Anmeldung erfolgt online unter: https://www.ihk.de/lippe-detmold/system/vstdetail-antrago/5374616/14496?terminId=14496
Quelle: IHK Lippe zu Detmold