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Die EU wird über das Jahr 2023 hinaus bis zum 31. Mai 2025 die Erhebung von Gegenzöllen in Reaktion auf die WTO-illegalen US-Stahlzölle aus dem Jahr 2018 aussetzen.

Neue EU-US Zölle verhindert

Die EU wird über das Jahr 2023 hinaus bis zum 31. Mai 2025 die Erhebung von Gegenzöllen in Reaktion auf die WTO-illegalen US-Stahlzölle aus dem Jahr 2018 aussetzen. Dies ist Teil einer Verhandlungslösung mit den USA, die ebenfalls bis dahin die Erhebung der Stahlzölle für Importe aus der EU aussetzen werden. Die USA werden die Zolltarifquoten beibehalten, jedoch weitere Ausnahmen hiervon ermöglichen. Hierdurch werden europäischen Stahlexporteuren Zollabgaben in Höhe von 1,5 Milliarden Euro erspart.

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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