Vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert. Für Staatsangehörige der oben genannten Staaten bleibt die Visumpflicht, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.