Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die Verpackungsverordnung ab. Unternehmen, die im kommenden Jahrverpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen, sollten daher nicht versäumen, sich noch in diesem Jahr im Verpackungsregister LUCID zu registrieren, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister betrieben wird.
Darüber hinaus sollten betroffene Unternehmen möglichst schnell einen Vertrag zur Verpackungslizensierung bei einem Dualen System abschließen. So können die Verpackungen noch bei den Planmengenmeldungen der dualen Systeme für 2019 berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie im IHK-Merkblatt zum Verpackungsgesetz und in einer Publikation der Zentralen Stelle: How-to-Guide