Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Auf dem Bild ist die Erde zu sehen, um die sich drei grüne Pfeile befinden.

Förderrichtlinie: Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche

Mit der aktuellen Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche“ (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/10/2023-10-16-Bekanntmachung-Kreislaufwirtschaft.html ) stärkt das BMBF eine ressourceneffiziente, kreislauffähige Textilindustrie. Im Zentrum: nachhaltige Textilien und neue zirkuläre Geschäftsmodelle.

Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur verbesserten Kreislaufführung von Textilien. Diese umfasst die Betrachtung aller Phasen des Lebenszyklus: vom Design über die Produktion über die Nutzungsphase bis zum Re-Use und Recycling. Sie bindet alle relevanten Beteiligten des Wertschöpfungskreislaufs ein und berücksichtigt die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Entwicklungen sollen Vorbildcharakter für die gesamte Branche haben und möglichst rasch in die wirtschaftliche Praxis und marktfähige Produkte überführt werden.

Gefördert werden bis zu dreijährige Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte von Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis unter erwünschter Federführung aus Industrie oder Praxis. Ziel sind innovative, wirtschaftlich tragfähige Lösungsansätze, welche die Wertschöpfung und Kreislaufschließung in Deutschland in den Vordergrund stellen. Damit stehen vorrangig technische Textilien im Fokus, aber auch Bekleidungstextilien, Heim- und Haustextilien sowie andere Textilien, sofern ein relevanter Anteil der Wertschöpfung in Deutschland stattfindet oder beeinflussbar ist.

Bis zum 08. Januar 2024 können Projektskizzen zu diesem Thema eingereicht werden. Weitere Informationen zur Fördermaßnahme finden Sie unter Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) – FONA

Quelle: DIHK, Berlin

Weitere Themen

Umwelt & Energie

CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

weiterlesen
Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen