Wer berufsbedingt ins europäische Ausland reist, benötigt die A1-Bescheinigung als Nachweis
über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Viele Lohnabrechnungsprogramme
bieten Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der
Beschäftigten an. Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige können die
Software der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. 2024 wird der Betrieb von svnet
dauerhaft eingestellt. Ab 4. Oktober 2023 steht allen Unternehmen für die Beantragung
der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung. Bis Ende 2023 sind sowohl
das alte sv-net als auch die neue Plattform SV-Meldeportal parallel nutzbar.

Standort & Infrastruktur
Veranstaltungstipp: Zukunft Beschäftigtenwohnen
Bezahlbarer Wohnraum wird in Deutschland immer knapper – mit spürbaren Folgen für Unternehmen. Gerade in Branchen, die keine Spitzenlöhne zahlen, kann der angespannte Wohnungsmarkt die Fachkräftesicherung erheblich erschweren. Doch welche Herausforderungen kommen konkret auf Unternehmen zu? Welche Strategien und Modelle gibt es, um Wohnraum für Mitarbeitende zu schaffen? Diese und weitere Fragen diskutieren wir am 23.06.2025 von 16 bis 19 Uhr gemeinsam mit einem erfahrenen Referententeam und Unternehmen aus Ostwestfalen-Lippe.