Auf dem Bild sind mehrere Fahrräder zu erkennen.

Neue Mobilitätsförderung

Für die Beschleunigung der Mobilitätswende hat die  Stadt Bielefeld ein neues Förderprogramm beschlossen. Privatpersonen, Unternehmen und Vereine aus Bielefeld können sich die Anschaffung von Fahrradanhängern, Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs und elektrisch betriebenen Leichtfahrzeugen mit bis zu 2.000 Euro fördern lassen. Je nach Fahrzeugtyp liegt die Förderquote bei 25 oder 35 Prozent. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: Stadt Bielefeld

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Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

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