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Auf dem Bild sind mehrere Fahrräder zu erkennen.

Neue Mobilitätsförderung

Für die Beschleunigung der Mobilitätswende hat die  Stadt Bielefeld ein neues Förderprogramm beschlossen. Privatpersonen, Unternehmen und Vereine aus Bielefeld können sich die Anschaffung von Fahrradanhängern, Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs und elektrisch betriebenen Leichtfahrzeugen mit bis zu 2.000 Euro fördern lassen. Je nach Fahrzeugtyp liegt die Förderquote bei 25 oder 35 Prozent. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: Stadt Bielefeld

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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