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Augmented Reality trifft industrielle Services

Augmented-Reality (AR), die sogenannte erweiterte Realität, hat in den letzten Jahren einen hohen Bekanntheitsgrad in der Unterhaltungsbranche erlangt, etwa durch das interaktive Spiel Pokémon Go. Auch bei Fernsehübertragungen von Fußballspielen wird AR genutzt, um zum Beispiel die Abseitslinie visuell hervorzuheben. AR erweitert somit die reale Welt, indem es zusätzliche Informationen oder virtuelle Objekte über die realen Bilder projiziert. Doch die Technologie der erweiternden Realität birgt noch viel mehr Potenzial für die Industrie. Forschende der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) zeigen im Projekt „RoBoCut-AR“, wie AR-Anwendungen gewinnbringend im Kundenservice eingesetzt werden können. Unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk Stegelmeyer, Professor für Service im Maschinen- und Anlagenbau, hat das Forschungsteam Applied Research in Industrial Service (APPRISE) der Frankfurt UAS ein AR-basiertes Fernservice-Konzept für den „RoBo®Cut“ entwickelt: Eine einzige, hoch technisierte Maschine, die alle Produktionsschritte vereint und so Pflanzen in sterilem Umfeld vermehren kann. Das Bremer Start-up RoBoTec PTC GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, mit dieser Maschine die weltweite Massenherstellung von im Labor vermehrten Pflanzen zu industrialisieren. Das Fernservice-Konzept von APPRISE komplettiert und unterstützt RoBoTec bei diesem Vorhaben.
Weiterlesen: https://www.frankfurt-university.de/de/newsmodule/pressemitteilungen/augmented-reality-trifft-industrielle-services/

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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