Website-Check-Sprechtag – virtuelle Einzelgespräche

Der Internetauftritt ist ein zentraler Teil der Unternehmenskommunikation. Für viele Kunden ist die Website der erste Anlaufpunkt zu Ihrem Unternehmen. Die Kunden erhalten hier den wichtigen „ersten Eindruck“. Dies macht die Website zur digitalen Visitenkarte, zu einem wichtigen Imageträger und Erfolgsfaktor betrieblicher Entwicklungsprozesse. Umso entscheidender sind das Layout der Website, die Bedienbarkeit, der zielgruppenspezifische Inhalt, die mobile Funktionsfähigkeit sowie die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

In unseren Website-Check-Sprechtagen haben Sie die Möglichkeit, sich wichtige Informationen zur Optimierung der eigenen, bereits bestehenden, Website geben zu lassen. Im Rahmen eines individuellen, vertraulichen und kostenfreien Erstberatungsgesprächs (ca. 60 Minuten) werden fünf relevante Kategorien – „Übergreifende Aspekte“, „Usability-SEO“, „Conversionsoptimierung“, „Sicherheit“ und „Datenschutz“- beleuchtet und erste Probleme, Fragen und Ziele besprochen.

Im Nachgang des Gespräches erhalten die TeilnehmerInnen ein Protokoll des durchgeführten Checks, in welchem die analysierten Fehler, Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Internetpräsenz dokumentiert sind. Bitte beachten Sie, dass sich die Beratungsleistung auf ein kostenloses Erstgespräch beschränkt, Webshops und nicht hinreichend aktuelle und gepflegte Webseiten können leider nicht berücksichtigt werden. Ein Vorabfragebogen zur Website muss vor dem Gespräch ausgefüllt werden, damit Ihr Auditor/Ihre Auditorin sich bestmöglich vorbereiten kann

WANN – Mittwoch | 25. Oktober 2023 | 14 – 18 Uhr
WIE – Einfach hier klicken und einen Termin auswählen https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/onlinewebsitecheck_Oktober2023

In Zusammenarbeit mit InnoZent OWL e.V

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Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

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