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Der Gründungswettbewerb „Digitale Innovationen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist einer der größten, erfolgreichsten und ältesten Wettbewerbe für Start-ups in Deutschland

Existenzgründungen sind rückläufig – KfW Gründungsmonitor 2023

Die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland ist im Jahr 2022 deutlich um 57.000 (-9 Prozent) auf 550.000 zurückgegangen – das zeigt der neue KfW-Gründungsmonitor von KfW Research zeigt. Insgesamt sinkt die Gründungsaktivität mit 108 Gründungen je 10.000 Menschen im Alter von 18–64 Jahren damit wieder auf die Nähe ihres historischen Tiefstands vom ersten Coronajahr 2020 (104), nachdem sie sich 2021 kurzzeitig erholt hatte (119).

Weniger Gründungen – woran liegt’s?

Zum Rückgang im Jahr 2022 beigetragen haben ein im Vergleich zum Vorjahr verringerter konjunktureller Impuls sowie der gut laufende, von Fachkräftemangel geprägte Arbeitsmarkt, der potenziellen Gründerinnen und Gründern attraktive Erwerbsalternativen bietet.

Eine 2022 mit 4,5 Prozent der Erwerbsfähigen leicht höhere Quote von Gründungsplanern (2021: 4,1 Prozent) lässt eine im laufenden Jahr 2023 stabile Gründungstätigkeit erwarten, wenn auch das gesamtwirtschaftliche Umfeld herausfordernd bleibt. Insgesamt ist vor allem die Zahl der Gründerinnen gesunken, während sich die Zahl der Gründer kaum veränderte.

Hier finden Sie den neuen KfW-Gründungsmonitor.

Existenzgründungen in Ostwestfalen

Auch bei uns in Ostwestfalen haben sich im vergangenen Jahr weniger Menschen den Traum vom eigenen Unternehmen verwirklicht. Insgesamt gab es 2022 in unserem Kammerbezirk 9.900 Gründungen – etwa 13 Prozent weniger als 2021.

Auffällig; Es gab wieder mehr Gründungen im Haupterwerb, dafür aber deutlich weniger Nebenerwerbsgründungen.

Hier geht es zum Gründungsreport 2023 für Ostwestfalen

 

 

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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