Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Erfolgreiche Frauen im Mittelstand 2023: Der Preis soll erfolgreiche weibliche Führungskräfte sichtbarer machen.

Bundesweiter Preis: „Erfolgreiche Frauen im Mittelstand“

Der Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz schreibt den Preis „Erfolgreiche Frauen im Mittelstand“ zum dritten Mal in Kooperation mit dem Institut für Familienunternehmen & Mittelstand der WHU – Otto Beisheim School of Management (ifbm@WHU) mit Sitz in Vallendar aus, um Frauen aus erfolgreichen mittelständischen Unternehmen für ihre nachhaltige, erfolgreiche und zukunftssichernde Unternehmensaufstellung sowie ihre besonderen Verdienste im Bereich der Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszuzeichnen.

„Erfolgreiche Frauen im Mittelstand“ – Wer kann sich bewerben?

Für den Preis „Erfolgreiche Frauen im Mittelstand“ können sich Geschäftsführerinnen (angestellt; Gründerinnen; Nachfolgerinnen) von Unternehmen jeglicher Branchen und Rechtsformen, die in Deutschland angesiedelt sind und zwischen 50 und 1.000 Mitarbeitende beschäftigen, bewerben.

Ziel des Wettbewerbs

Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Frauen sichtbar gemacht werden. Außerdem soll der Wettbewerb durch Vorbilder weitere Frauen zur persönlichen Verantwortung und Karriere motivieren. Weitere Ziele sind:

  • den Bekanntheitsgrad von Unternehmen zu steigern
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern
  • andere Unternehmen zum Nachahmen motivieren

Was gibt es zu gewinnen?

Vergeben werden drei gleichwertige Preise. Neben diesen drei Preisen werden diese vier Sonderpreise vergeben:

  • Erfolgreiche Nachfolgerin im Mittelstand
  • Erfolgreiche Digitalisiererin im Mittelstand
  • Nachhaltige Unternehmerin im Mittelstand
  • Erfolgreiche Unternehmerin in Rheinland-Pfalz

Die physischen Preise bestehen aus handgefertigten nachhaltigen Schmuckstücken einer mittelständischen Goldschmiede.

 

Die Bewerbung erfolgt elektronisch via E-Mail (Frauen-im-mittelstand@landesfrauenrat-rlp.de oder Frauen-im-mittelstand@whu.edu) durch Ausfüllen des Formulars „Bewerbung“. Es werden Bewerbungen berücksichtigt, die bis spätestens 31. Juli 2023 eingehen.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen