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Neues Online-Angebot der Stiftung Datenschutz: Datenschutz für Kleinunternehmen

Kern des Web-Angebots ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. In zwölf Themenfeldern erfahren Interessierte, wie sie ihr Unternehmen datenschutzkonform führen können. Denn schützenswerte Daten gibt es auch in kleinen Unternehmen.

Vorkenntnisse sind nicht nötig. Im Gegenteil – Basiswissen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele tragen dazu bei, den Datenschutz so einfach wie möglich zu machen. Juristische Begriffe hat die Stiftung Datenschutz möglichst vermieden und die gesetzlich verankerten Datenschutzregeln in umsetzbare Teilschritte unterteilt.

Hier geht es zum Angebot: ds-kleinunternehmen.de.

Zur Stiftung Datenschutz: Die Stiftung wurde 2013 von der Bundesregierung gegründet. Aufgabe der unabhängigen Einrichtung ist die Förderung des Datenschutzes. Die Bundesstiftung bietet ein Diskussionsforum zur Datenpolitik und informiert zur praktischen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie wird vom BMJ finanziert (Einzelplan).

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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