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Umweltmanagementpreis – Verlängerung der Bewerbungsfrist bis 21. Juli

Die Bewerbungsfrist für den Umweltmanagementpreis, den Deutschland und Österreich in diesem Jahr wieder gemeinsam vergeben, wurde vom 7. auf den 21. Juli verlängert. Die Einreichung von Bewerbungen ist unter emas@dihk.de möglich. Unternehmen und Organisationen beider Länder können sich bewerben. Auch Unternehmen, die über kein EMAS, aber ein anderes geprüftes Umweltmanagementsystem verfügen, sind bewerbungsfähig.

Nachahmenswerte Maßnahmen, Strategien und Umwelterklärungen gesucht

Deutsche und österreichische Organisationen, die ihr Nachhaltigkeits-Engagement in einer besonders gelungenen Umwelterklärung dokumentiert oder auf sonstigem Weg erfolgreich dargestellt haben, können sich um den diesjährigen Umweltmanagement-Preis bewerben. Dieses Jahr werden nachahmenswerte Maßnahmen, Strategien und Umwelterklärungen ausgezeichnet

Umweltmanagementpreis – drei Kategorien

Der Preis wird in drei Kategorien vergeben:

  • Beste Maßnahme Klima- und Umweltschutz
  • Schwerpunktthema 2023: Beste Strategie zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung
  • Beste EMAS-Umwelterklärung

Die Preisverleihung findet am 8. November 2023 in Berlin statt.

Weitere Informationen zum Preis und zur Bewerbung finden Sie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Und hier erfahren Sie mehr über EMAS.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bewerben bzw. diese Informationen an interessierte Unternehmen weiterleiten.

Quelle: DIHK, Berlin

>>Mehr Informationen aus unserem Referat Umwelt & Energie

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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