Auf Anfrage der Europäischen Kommission bewertete ECHA die Risiken von Cr(VI)-Verbindungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen. Die Agentur kam zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist, da Cr(VI)-Verbindungen zu den gefährlichsten krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zählen.