Was nicht gut riecht, ist schlecht wiederzuverwerten. Diese einfache Regel gilt auch für die weltweit wachsenden Kunststoffabfälle. Ein Weg zu ihrer umweltverträglichen und klimaschonenden Verwertung als hochwertiges »Post-Consumer«-Rezyklat führt über eine verbesserte Sortierung und Wiederaufbereitung. Bislang schränkt die verringerte Materialqualität die Wiederverwendung der Kunststoffrezyklate erheblich ein, und das liegt vor allem an ihrem Geruch. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF haben einen neuen umweltfreundlichen Prozess im Labormaßstab entwickelt, um Duftstoffe aus Kunststoffverpackungen zu entfernen.
Weiterlesen: https://www.lbf.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/kunststoffverpackungen-wiederverwerten-neues-verfahren-entzieht-duftstoffe.html

Recht & Steuern
Kündigung treuwidrig: Probezeit bestanden! Ach nein, doch nicht!
Wer seinem Angestellten kurz vor Ablauf der Probezeit die Übernahme zusagt, dann aber anderthalb Wochen später das Arbeitsverhältnis doch kündigt, verhält sich treuwidrig. Das LAG Düsseldorf hält die Kündigung für unwirksam – es kann aber auch anders laufen.