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Fassadenelemente als Wärmequelle für Wärmepumpen

Wärmepumpen erleben als Heiztechnologie derzeit einen Boom, doch nicht auf jedem Grundstück ist Platz für die Außenlufteinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Neuartige solarthermische Fassadenelemente sind hierfür eine geräuschlose, architektonisch gestaltbare und platzsparende Alternative. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE entwickelt und testet sie im aktuellen Projekt TABSOLAR III gemeinsam mit Industriepartnern. Auf der Messe BAU (17.- 22. April, Messe München) präsentiert das Fraunhofer ISE einen Demonstrator mit TABSOLAR®-Elementen.
Weiterlesen: https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/2023/fassadenelemente-als-waermequelle-fuer-waermepumpen.html

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Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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