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Plattform zur schnellen Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen

Das Fraunhofer FIT stellt auf der DMEA (25.–27. April 2023) in Berlin eine Toolbox zur schnellen Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen vor, mit der auf dringende Bedarfe im Gesundheitsmarkt reagiert werden kann. Die Plattform integriert Anwendungen, Methoden und Lösungen aus mehreren nationalen und EU-Forschungsprojekten. Möglich werden so Gesundheitsdatenräume, die sektorübergreifend Klinik, Praxis und Pflege verbinden – insbesondere mit dem Ziel, die Lebensqualität älterer und vielfach erkrankter Menschen zu verbessern. Zweites Exponat ist eine App zur digitalen Schmerz-Anamnese, die die Befragung von Patienten mittels Papierbögen ablösen soll. Besuchen Sie uns auf dem Stand der Fraunhofer-Gesellschaft in Halle 2.2, D-107.
Weiterlesen: https://www.fit.fraunhofer.de/de/presse/23-03-27_plattform-zur-schnellen-entwicklung-von-digitalen-gesundheitsanwendungen.html

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Umwelt & Energie

CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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