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Offizieller Banner zum Gründungstag in Gütersloh. Man sieht junge Menschen vor einer Wand mit Post-its. Darunter steht Gründen in Ostwestfalen mit Angaben zum Datum und Ort

Anmelde-Countdown läuft: Gründungstag in Gütersloh am 24. März

Sie möchten in Ostwestfalen gründen oder haben sich vor kurzem selbstständig gemacht? In unserer kostenlosen Veranstaltung am 24. März erhalten Sie viele wertvolle Informationen für Ihren Start in die Selbstständigkeit und haben Gelegenheit zum Austausch und Netzwerken. Highlights sind neben Fachvorträgen zu Themen wie Marketing oder Steuern, der Live-Talk mit 3 erfolgreichen Jung-Unternehmerinnen und -Unternehmern aus dem Kreis Gütersloh sowie ein umfassender Infomarkt mit zum Beispiel Banken oder Krankenkassen.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Handwerkskammer Bielefeld, der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Immobilien & Stadtentwicklung Gütersloh und der pro Wirtschaft Gütersloh statt.

Veranstaltungsort ist die Innovationsmanufaktur Gütersloh (www.ima-gt.de). Als Parkmöglichkeit empfehlen wir die Tiefgarage “Am Bahnhof“ in der Kaiserstraße (Fußweg ca. 5 Minuten).

Programm/Ablauf
12:30 Uhr: Einlass | Get together

13:00 Uhr: Begrüßung
Peter Eul, Präsident der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe

13:10 Uhr: Gründer-Talk live
Isabell Schönborn, Pilates Studio in Gütersloh, www.pilatica.com
Patrick Maiwald & Marco Bühlmann, imnuu Waschstreifen made in Gütersloh, www.imnuu.de
Yannic Kreuzer & Dominic Kreuzer, Maurer- und Tischlerbetrieb in Steinhagen, www.kreuzer-handwerk.de

13:45 Uhr: Netzwerken | Info-Forum

14:15 Uhr: Basis-Wissen Gründung
Ana-Cristina Lavrador, HWK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Kathrin Teschke, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

15:30 Uhr: Netzwerken | Info-Forum

16:00 Uhr: Marketing von Anfang an richtig genutzt
Ann-Kathrin Sielemann, Addways Markenberatung

16:45 Uhr: Steuern, Kalkulation und Erfolgskontrolle – das 1×1 für Gründer
Stefan Deppe, Steuerberater

17:45 Uhr: Ende

Hier geht’s zur Online-Anmeldung.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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