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Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Planungsverfahren beschlossen. Hierdurch sollen insbesondere die gerichtlichen Verfahren deutlich gestrafft werden.

Neben den Planverfahren im Verkehrsbereich wie etwa Planfeststellungsverfahren für Schiene oder Straße sollen auch Verfahren zur Errichtung großer Kraftwerke sowie für Windenergie- oder Wasserkraftanlagen zügiger umgesetzt werden.

In den Gerichten sollen beispielsweise spezielle Fachsenate für die Planung eingesetzt werden und Verfahren priorisiert werden, sodass besonders wichtige Planungen vorgezogen werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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