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Digitalisierung der Arbeitswelt

„Digitalisierung der Arbeitswelt“, so lautet der Schwerpunkt, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der aktuellen baua: Aktuell setzt. Die dritte Ausgabe im Jahr 2022 befasst sich mit den zentralen Ergebnissen der ersten Programmperiode des Forschungsschwerpunktes „Sicherheit und Gesundheit in der digitalisierten Arbeitswelt“.

In verschiedenen Beiträgen geht die baua: Aktuell den Fragen nach, wie die Digitalisierung die Arbeit verändert, welchen Einfluss sie auf die Beschäftigten hat und welche Chancen und Risiken entstehen. Zudem wirft die Ausgabe 3/22 einen Blick auf die Weiterentwicklung des technischen und organisatorischen Arbeitsschutzes. So können digitale Werkzeuge das Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger unterstützen und zur besseren Vernetzung der überbetrieblichen und betrieblichen Arbeitsschutzakteure beitragen.
Weiterlesen und zur Publikation: https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2022/10/pm032-22.html

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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