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Flexible Roboterlösungen für inklusive Arbeit – Projekt „next generation“ der FHM Köln, der RWTH Aachen und des Caritasverbands Köln

Menschen mit einer komplexen Schwer-Mehrfachbehinderung werden im Arbeitsleben oftmals unterhalb der persönlichen kognitiven Fähigkeiten eingesetzt. Innovative, assistierende Technologien sollen das bisher nicht berücksichtigte, arbeitsmarktrelevante Potential von Menschen mit Behinderung ausschöpfen und ihnen den barrierefreien und inklusiven Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM), das Institut für Getriebetechnik, Maschinendynamik und Robotik (IGMR) – RWTH Aachen sowie die Caritas Wertarbeit in Köln haben seit dem Jahr 2019 in dem gemeinsamen Projekt „Next-Generation“ an einer sogenannten Mensch-Roboter-Kollaboration geforscht und diese in zwei Werkstätten der Caritas Wertarbeit in Köln etabliert. Jetzt ist das Projekt abgeschlossen und die Roboter kommen auf dem Gut Frohnhof der Caritas Wertarbeit in Köln zum Einsatz. Geprüft wird dort nun die Übertragungsmöglichkeit des Kölner Modells auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Weiterlesen: https://www.fh-mittelstand.de/news/artikel/flexible-roboterloesungen-fuer-inklusive-arbeit-projekt-next-generation-der-fhm-koeln-der-rwth-aachen-und-des-caritasverbands-koeln-3531

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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