Über das bei ZENIT angesiedelte Zukunftszentrum KI NRW (ZuZ) können sich mittelständische Unternehmen fit machen für die digitale Transformation oder die Nutzung von künstlicher Intelligenz. Bis zu fünf Beratungstage können produzierende und produktionsnahe Unternehmen dafür in Anspruch nehmen. Finanziert wird das Angebot vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem NRW-Arbeitsministerium.
Weiterlesen: https://www.zenit.de/ki-und-digitale-transformation-gutscheine-fuer-5-beratungstage/
Umwelt & Energie
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.