Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Betriebe informieren sich über Möglichkeiten der Photovoltaik-Nutzung

Kaum ein Thema ist aktuell so gefragt, wie Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Auch bei den Gewerbebetrieben in NRW ist das ein großes Thema. Eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Konditionen ist für viele Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbs- und Standortfaktor. Ohne ausreichend Energie können Produktionsprozesse nicht abgefahren, Lieferketten nicht gehalten und Waren nicht bewegt werden.

„Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“

Informationen zur Photovoltaik-Nutzung hat die Info-Veranstaltung  „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ des NRW-Wirtschaftsministeriums geliefert. Die Reihe hat am 12. Mai 2022 bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Station gemacht. Mit dabei waren über 200 Interessierte – vor Ort oder zugeschaltet im Online-Stream.  Ziel der Reihe ist es, Gewerbebetriebe über die Möglichkeiten der Photovoltaik-Nutzung zu informieren. 

Zentraler Baustein der Energiewende

Eröffnet worden ist die Veranstaltung von Arne Potthoff, Referatsleiter für Industrie, Volkswirtschaft und Energie bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Über die „PV im Gewerbe“-Kampagne und die politischen Rahmenbedingungen haben Dr. Adrian Amelung vom NRW-Wirtschaftsministerium sowie Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW) informiert. Beide Referenten betonten: die Photovoltaik ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Und: Gewerbedächer sind prädestiniert für den Photovoltaik-Ausbau. 

Wie sehen die konkreten Potentiale für mein Unternehmen aus? Soll man den Strom einspeisen oder selbst verbrauchen? Wie kann ich PV ohne eigene Investition nutzen? Diese und viele weitere Fragen wurden in Vorträgen und Frage-Antwort-Runden behandelt. Praxisnah, das war das Motto der Roadshow. Nach einer fachlichen Einführung durch die NRW.Energy4Climate berichteten verantwortliche Mitarbeiter von drei Unternehmen aus NRW über ihre eigenen konkreten Projekte und Erfahrungen.

Hoch interessante Möglichkeiten für Gewerbebetriebe

Tenor der Veranstaltung: Die Photovoltaik bietet Gewerbebetrieben aktuell hoch interessante Möglichkeiten für eine nicht nur unabhängigere, sondern oft auch wirtschaftlichere Stromversorgung. Gleichzeitig können Unternehmen so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, ihre Verantwortung für die Umwelt zeigen und damit in Sachen Kundenbindung punkten.

Organisiert wird die Roadshow von der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate. Die Veranstaltung ist Teil der in 2021 gestarteten Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ des NRW-Wirtschaftsministeriums und der beteiligten Partner, dem Landesverband Erneuerbare Energien NRW, der IHK.NRW, der Handwerk.NRW sowie der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate.

Weitere Informationen und konkrete Handlungs-Tipps gibt es auf der Website der Kampagne, dort finden sich auch Hinweise auf weitere Termine der Roadshow und hilfreiche Tools zur Planung der eigenen PV-Anlage sowie bei NRW.Energy4Climate.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen