Koalitionsausschuss verabschiedet Energiepreisentlastungen

Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein zweites Entlastungspaket zusätzlich zur Übernahme der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 in den Bundeshaushalt verständigt. Der Kompromiss muss noch in Gesetze gegossen werden, damit er wirksam werden kann. Dies dürfte nun rasch erfolgen. Den Beschluss der Ampel finden Sie hier.
Konkret wurde folgendes vereinbart:
− Der Ausbau erneuerbarer Energien soll weiter beschleunigt werden, ohne dass das Papier konkrete Maßnahmen enthält.
− LNG-Terminals sollen schnell genehmigt und der Gaseinkauf in anderen Ländern unterstützt werden.
− Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft soll beschleunigt werden. Das gilt auch für entsprechende internationale Partnerschaften.
− Die Produktion heimischer Grün-Gase soll weiter gesteigert und die Rückverstromung weiter flexibilisiert werden. Biomasse soll stärker für Methanisierung und Einspeisung ins Gasnetz genutzt werden.
− Kohlekraftwerke sollen länger in der Sicherheitsbereitschaft bleiben. Die Stilllegung von Kohlekraftwerken kann ausgesetzt werden.
− Das Kartell- und Wettbewerbsrecht soll national und europäisch genutzt werden, damit sinkende Preise möglichst rasch bei den Verbrauchern ankommen. Marktüberwachung und -regulierung soll gestärkt werden.
− Der Effizienzstandard 55 soll noch dieses Jahr mit Wirkung zum Jahreswechsel im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben werden.
− Neue Heizungen sollen bereits ab dem 01.01.2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden müssen.
− Abwärme soll schnell in die Fernwärme integriert werden, damit 2030 50 Prozent der Fernwärme „grün“ sind.
− Es wird eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt gewährt. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten ei-nen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
− Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.
− Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate auf das europäische Minimum reduziert werden.
Für die Wirtschaft enthält das Paket außer der vorübergehenden Senkung der Energiesteuer leider keine weitere Entlastung. Damit ist das Paket nur ein Tropfen auf den heißen Stein und bringt vielen Unternehmen und vor allem der Industrie keine Entlastung. Viel Interpretationsspielraum bleibt bei der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Sicher ist, dass die Unternehmen eine einmalige Anpassung der Pro-grammabläufe in der Lohnbuchhaltungssoftware vornehmen müssen. Offen bleibt, ob sie angesichts der geplanten Einkommensteuerpflichtigkeit auch die Lohnsteuer abführen müssen. Um eine Verauslagung der Energiepreispauschale durch die Unternehmen zu vermeiden, könnte eine Erstattung über eine gekürzte Lohnsteuerabführung erfolgen. Klar kommuniziert wird dies aber leider nicht. Für Selbständige bedeutet der Vorschlag ohnehin lediglich eine Stundung, die sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder nachzahlen müssen.

Quelle: DIHK, Berlin

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