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IHK-Regionalforum Afrika – Fokus: Lebensmittelverarbeitung (inkl. Verpackung)

Beim IHK-Regionalforum Afrika dreht sich am 27. April 2022 von 10 bis 12 Uhr alles um die Marktchancen in Afrika. Besonders im Fokus stehen Ost- und Westafrika. Ziel ist es, deutsche Unternehmen aus der Lebensmittelverarbeitungs- und Verpackungsindustrie zu informieren.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen erstmal nur Interesse am Afrikageschäft mitbringt oder bereits in Afrika aktiv ist. Unternehmen aus der Region teilen ihre Erfahrungen auf den afrikanischen Märkten mit Ihnen und beleuchten neben ihren Erfolgen auch die damit verbundenen Herausforderungen. Zudem haben wir Expertinnen und Experten eingeladen, die Ihnen wertvolle Tipps zu den Themen Markteinstieg, Finanzierung- und Fördermöglichkeiten geben.

Programm und Anmeldung

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld richtet die digitale Veranstaltung gemeinsam mit der IHK Lippe zu Detmold und dem IHK-Netzwerkbüro Afrika aus.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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