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Einladung zum Barcamp: neudenken lohnt sich – eine Unkonferenz

Wir wollen ein wichtiges Mammutthema in unserem Barcamp 2022 diskutieren

Klimaneutralität – das lösen wir nur gemeinsam!

Wäre es nicht klasse, wenn sich beides verbinden ließe – Digitalisierung und Nachhaltigkeit?

Kann die Digitalisierung zur Klimaneutralität beitragen?  Intelligente Gebäude, Smart Home, Smart Cities und vieles mehr?

mitmachen – von anderen lernen – die „Bühne“ nutzen

Themenoffen unter den Schlagworten

NACHHALTIG – DIGITAL – MOBIL

Was genau ist ein BarCamp?

Ein BarCamp beginnt mit einem leeren Stundenplan: Themen werden von den Teilnehmenden selbst eingebracht und gemeinsam bearbeitet. Das Besondere dabei:

Vorher festgelegte Sprecher*innen gibt es nicht. Die Rollen wechseln ständig und fast unbemerkt – mal ist man Lehrende*r, mal Lernende*r, der offene Austausch steht im Vordergrund.

Interesse- Impulse mit Hochschulen zu entwickeln? 

  • Wann?   20. Mai 2022 von 9 -14 Uhr
  • Wo?         In der IHK Lippe zu Detmold, Leonardo-da-Vinci-Weg 2,
    32760 Detmold
  • Kosten?   keine
  • Wie?         Einfach über den Link anmelden:

https://www.detmold.ihk.de/blueprint/servlet/serviceport/event/registration/4324728/647073/datainput/init

Eine gemeinsame Veranstaltung der IHK Ostwestfalen, IHK Lippe, FH Bielefeld, Uni Paderborn, TH OWL und Thorsten Ising.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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