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Neuer Einzelhandelserlass für NRW in Kraft

Seit dem Jahreswechsel ist der neue Einzelhandelserlass NRW in Kraft getreten. Er enthält Weisungen an die Kommunen und übergeordneten Genehmigungsbehörden für die landeseinheitliche Planung und bauordnungsrechtliche Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Einfluss auf die Rechtslage hat der Erlass nicht. Er soll aber das Verwaltungshandeln steuern und verdeutlichen, wie aus Sicht der zuständigen Landesministerien die einzelhandelsrelevanten Gesetze und Verordnungen – und dabei insbesondere der Landesentwicklungsplan NRW – auszulegen sind. Insbesondere liefert der Erlass Orientierungshilfen, unter welchen Ausnahmen großflächige Lebensmittelmärkte ausnahmsweise außerhalb von Innenstädten, Stadtteilzentren oder Ortsmitten genehmigt werden können. Ein weitgefasster Ermessensspielraum sichert die Planungshoheit der Genehmigungsbehörde.

Den Einzelhandelserlass 2021 finden Sie hier.

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