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Kalt härten mit VIS und UV-A: Glasfaserverstärkte Leichtbaukomponenten ressourcenschonend herstellen

In den Branchen Mobilität, Transport und Bauwesen werden seit einigen Jahren immer häufiger Leichtbaukomponenten eingesetzt, um Betriebskosten zu senken und Energieaufwände zu reduzieren. Der Bedarf an großflächigen Bauteilen aus Faserverbundkunststoffen (FVK) wächst daher ständig. Konventionelle FVK erreichen ihre Endfestigkeit durch energieintensive Wärmezufuhr. Hier setzt das Projekt »C³ – ColdCureComposites« unter Leitung des Fraunhofer-Instituts für Produktionstechnologie IPT in Aachen an. Ergebnis aus dem Projekt ist eine neue Produktionsanlage für ein kalthärtendes Faserverbundhalbzeug, die den Produktionsprozess beschleunigt und gleichzeitig Energie und Ressourcen einspart.
Weiterlesen: https://www.ipt.fraunhofer.de/de/presse/Pressemitteilungen/220209-kalt-haerten-mit-vis-und-uv-a-glasfaserverstaerkte-leichtbaukomponenten-ressourcenschonend-herstellen.html

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CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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