Neue Regeln für Entsendung: Einheitliches EU-Portal ersetzt nationale Meldesysteme ab 2. Februar 2022

Ab dem 2. Februar 2022 gelten neue EU-Vorschriften für die Entsendung von Berufskraftfahrern/-innen. Mit den neuen Regelungen werden die nationalen Meldesysteme zur Entsendung von Berufskraftfahrer/-innen abgeschafft und eine EU-weit einheitliche Plattform eingeführt.

Wichtig: Entsendungen sind ab dem 2. Februar 2022 zwingend über das neue Portal zu melden. Unternehmen können sich bereits jetzt registrieren (https://www.postingdeclaration-training.eu/landing) und ihren Account einrichten. Bis zum 2. Februar können aber noch keine Entsendungen über das neue Portal vorgenommen werden, sondern müssen wie bisher an die nationalen Behörden gemeldet werden.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.

Weitere Themen

Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.
Umwelt & Energie

Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

weiterlesen