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Umfrage zu neuartigen Hybridwerkstoffen: Noch bis 17. Dezember teilnehmen – Antworten sollen bei weiterer Entwicklung und Einsatz von Werkstoffen helfen

Im interdisziplinären Projekt „HyOpt – Optimierungsbasierte Entwicklung von Hybridwerkstoffen“ verfolgen Wissenschaftler*innen der Universität Paderborn das Ziel, den anforderungsgerechten Leichtbau mit verschiedenartigen Werkstoffen voranzutreiben. Um herauszufinden, wie es aktuell um die Akzeptanz von, Anforderungen an und Vertrauen in neuartige Werkstoffe in verschiedenen Branchen bestellt ist, haben die Wissenschaftler*innen eine Umfrage gestartet. Forschende aus der Fachgruppe „Technik und Diversity“ sowie des Lehrstuhls für „Leichtbau im Automobil“ laden Expert*innen sowie Nicht-Expert*innen ein, bis Freitag, 17. Dezember, unter folgendem Link an der anonymen Befragung teilzunehmen: https://ww2.unipark.de/uc/befragung_hyopt/. Für die Teilnahme ist kein Vorwissen notwendig. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 15-20 Minuten.
Weitere Infos: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/97062

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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