Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein novelliertes Elektrogesetz. Schwerpunkt der neuen Bestimmungen sind Informationspflichten bezüglich der Rücknahme von Elektroaltgeräten, sowohl im B2C als auch insbesondere im B2B Bereich. In Letzterem müssen Hersteller Rücknahmemöglichkeiten für B2B-Geräte schaffen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ist künftig auch auf B2B- Geräten anzubringen. Hier greift noch eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2023.
Eine weitere Neuerung ist die Rückgabe von Altgeräten im Lebensmitteleinzelhandel. Diese haben Elektroaltgeräte zurückzunehmen, sofern sie über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 qm (über alle Produkte) verfügen und sie neue Elektrogeräte zumindest gelegentlich im Angebot haben. Für die Einrichtung der Rücknahmestellen gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2022.
Quelle: DIHK