Umweltpolitik ein Schwerpunkt des Arbeitsprogramms 2022 der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2021 ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vorgestellt. Darin nimmt die weitere Umsetzung des Green Deal eine zentrale Rolle ein, etwa im Hinblick auf die Förderung der Kreislaufwirtschaft oder die sogenannte Null-Schadstoff-Ambition. Auf viele Unternehmen könnten etwa Anpassungen ihrer Produktgestaltung zukommen.

Die Reduktion von Schadstoffemissionen überschreibt etwa die Ankündigung der Europäischen Kommission für das Jahr 2022, die EU-Luftqualitätsrichtlinien überarbeiten – und damit laut Arbeitsprogramm auch die bisherigen Luftqualitätsparameter an die kürzlich veröffentlichten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anpassen – zu wollen. Mit einem legislativen Vorschlag der Kommission ist demnach im Herbst 2022 zu rechnen. Unternehmen kann dies etwa durch mögliche Fahrverbote betreffen, so sich daran Fragen der Gestaltung des Fuhrparks oder der Erreichbarkeit von Aufträgen in Innenstädten anschließen. Zum Bereich Wasser: Die Annahme aktualisierter Listen von Oberflächen- und Grundwasserschadstoffen (betrifft u. a. die Wasserrahmenrichtlinie) ist ebenfalls für den Herbst 2022 vorgesehen.

Auch die europäische Chemikalienpolitik adressiert das Arbeitsprogramm 2022 der Kommission. Konkret ist darin etwa ein legislativer Vorschlag zur Überarbeitung der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) für das 2. Quartal 2022 vorgesehen. Darüber hinaus will die Kommission sich im kommenden Jahr weiter für eine Überarbeitung der Chemikalienverordnung REACH einsetzen. In den Rahmen dieser Verordnung dürfte auch der angekündigte legislative Vorschlag fallen, den Einsatz von Mikroplastik in Produkten regulieren und so dessen Emissionen in die Umwelt verringen zu wollen. Den Vorschlag will die Kommission im 4. Quartal 2022 annehmen. Damit könnten auf viele Unternehmen nötige Anpassungen ihrer Produktgestaltung und Herstellungsprozesse zukommen. Im gleichen Quartal ist ebenfalls die Annahme eines Rahmens für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe sowie ein legislativer Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Detergenzienverordnung im Arbeitsprogramm der Kommission vorgesehen.

Zur Förderung des zirkulären Wirtschaftens: Neben der Initiative zur Förderung der Nachhaltigkeit von Produktion (Sustainable Product Initiative, kurz SPI) kündigt die Kommission für 2022 den Vorschlag eines “Right to Repair“ an, um den Nutzungszeitraum bzw. die Haltbarkeit von Produkten zu erweitern.

Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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