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Landesregierung fördert Digitalisierung im Handel, im Gastgewerbe und in der touristischen Wirtschaft

Ab sofort können Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten bis zu 2.000 Euro z.B. für digitale Kundenservice-Tools, für die Einrichtung oder Optimierung ihrer Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten.

Alle notwendigen Informationen zur Antragstellung unter: https://www.digihandel.nrw/ und https://www.tour-hotel-gastro.nrw/

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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