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Förderung für Wasserstofftankstellen: Antragstellung bis 31.01.2022

Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt auch weiterhin den Infrastrukturausbau für alternative Antriebe. Es startet einen neuen Aufruf zur Förderung des Aufbaus öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Dafür stehen bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderung unterstützt die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die im Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben. Die Förderquote beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Darüber hinaus wir die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Versorgung der Tankstellen mit Wasserstoff aus 100 Prozent erneuerbarem Strom gefördert, und zwar mit einer Förderquote von 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der Anlage.

Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) – kurz NIP II – und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Über diese wurden bisher Brennstoffzellenfahrzeuge im Straßenverkehr wie zum Beispiel Busse, Müllsammelfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und PKW in Flotten sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur und Wasserstoffproduktionsanlagen gefördert.

Förderanträge können bis zum 31.01.2022 gestellt werden. Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen sowie eine Checkliste zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite des Projektträgers Jülich:
www.ptj.de/projektfoerderung/nip/tankstellen_oeffentlich_2021

Weitere Informationen finden Sie bei der NOW GmbH:
www.now-gmbh.de/foerderung/foerderaufrufe

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