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Netzbetreiber geben weitere Strompreisumlagen für 2022 bekannt

Nach der EEG- und der Offshore-Netzumlage haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe weiterer Umlagen für 2022 veröffentlicht. Insbesondere die KWK-Umlage steigt deutlich an. Insgesamt geht die Belastung des Strompreises über alle Umlagen um rund 2,6 ct/kWh oder gut ein Drittel für Vollzahler zurück, vor allem Dank der stark sinkenden EEG-Umlage. Vollzahler müssen knapp 5 ct/kWh im kommenden Jahr an Umlagen bezahlen.

Die KWK-Umlage steigt von 0,254 auf 0,378 ct/kWh. Der Umlagebetrag beläuft sich auf 1,337 Mrd. Euro und bleibt damit unter dem gesetzlichen Deckel von 1,8 Mrd. Euro. Rabatt gibt es nur für Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung des EEG in Anspruch nehmen. Mit der Umlage werden die Förderkosten von KWK-Anlagen bezahlt.

Die §19-StromNEV-Umlage steigt leicht von 0,432 auf 0,437 ct/kWh. Insgesamt werden 1,221 Mrd. Euro auf die Stromverbraucher gewälzt. Die Umlage ist trotz des geringeren Umlagebetrags höher als die KWK-Umlage, da hier breitere Entlastungstatbestände greifen. So können alle Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh Entlastungen in Anspruch nehmen. Mit der Umlage werden den Netzbetreibern entgangene Einnahmen aus den Sondernetzentgelten ausgeglichen. Der Betrag bei der Atypik beläuft sich auf ca. 300 Mio. Euro (§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) und bei der sog. Bandlast (§ 19 Absatz 2 Satz 2 und 3 StromNEV) auf rund 965 Mio. Euro.

Die AbLaV-Umlage bleibt mit Abstand die kleinste Umlage und sinkt von 0,009 auf 0,003 ct/kWh. Mit der Umlage, die alle Stromverbraucher in voller Höhe entrichten müssen, wird die Vorhaltung und der Einsatz abschaltbarer Lasten zur Systemstabilität vergütet.

Weitere Infos zu den Umlage finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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